Im Kölner Norden entstehen mit den „Ossendorfer Gartenhöfen“ moderne und bezahlbare Wohnungen für Familien, Alleinstehende, Senioren sowie Menschen mit Behinderungen. Drei Neubauten mit jeweils drei Etagen ersetzen die deutlich in die Jahre gekommenen Reihenhäuser aus den 1930er Jahren. Gefördert wird das Projekt im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Moderne Reihenhaus-Front mit Vorgärten in einer ruhigen Sackgasse
Die „Ossendorfer Gartenhöfen“ in Köln: 435 zeitgemäße Ein- bis Fünfzimmer-Wohnungen, ein Drittel davon gefördert mit Mitteln der Wohnraumförderung.

Lange hatten die Verantwortlichen der EHRENFELDER Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG überlegt, ob die zweistöckigen Reihenmietshäuser mit den 300 Kleinwohnungen im Kölner Nordwesten erhalten werden konnten. Wegen schadhafter Fassaden, feuchter Keller, nicht zeitgemäßem Brand-, Schall- und Wärmeschutz sowie fehlenden Balkonen und Barrierefreiheit kam eine Sanierung nicht infrage.

So wurde das Wohngebiet sukzessive in drei Abschnitten abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Der erste Bauabschnitt konnte schon im Sommer 2018 bezogen werden. Hier entstanden unter anderem eine Pflegewohngemeinschaft für demenziell Erkrankte mit neun Plätzen und ein Eiscafé, das den Eingang in das neue Wohngebiet säumt. Der zweite Bauabschnitt wurde im April 2020 fertig.

Wenn Ende 2021 der dritte Bauabschnitt fertig ist, werden insgesamt 435 modern ausgestattete Wohnungen entstanden sein. Diese bieten attraktiven Wohnraum für die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner, von der jungen Familie bis zum alleinstehenden Senior – in unterschiedlichen Größen und Grundrissen.

Geförderte und frei finanzierte Wohnungen unter einem Dach

Ein Drittel der modernen Wohnungen wurde öffentlich gefördert. „Uns war wichtig, dass alle Bewohner im Viertel bleiben konnten, wenn sie dies wollten“, sagt Werner Nußbaum, Vorstand von DIE EHRENFELDER. Mit den „Ossendorfer Gartenhöfen“ vereint die Wohnungsgenossenschaft nun öffentlichen und frei finanzierten Wohnraum unter einem Dach. Wer die verschiedenen Wohnungen betritt, entdeckt kaum einen Unterschied. „Nur der Fußbodenbelag ist sichtbar unterschiedlich, ansonsten ist die Ausstattung identisch.“ Aufgrund der öffentlichen Förderung liegt die Dauernutzungsgebühr in dem neuen Wohnviertel heute rund ein Drittel unter dem durchschnittlichen Kölner Mietniveau.

Wichtig für die alten und neuen Mieter war der Erhalt der Gartenbereiche mit ihrem teils Jahrzehnte alten Baumbestand. Sie standen für die Namensgebung des neuen Quartiers Pate. Urban Gardening-Flächen und ein Mehrzweckraum im zweiten Bauabschnitt bieten zusätzliche Begegnungsräume. „Die Bewohner lieben ihr neues Viertel“, weiß Nußbaum.

Flexible Förderung unterstützte das Bauprojekt

Mit Förderdarlehen in Höhe von knapp 16 Millionen Euro unterstützte die NRW.BANK – Förderbank des Landes NRW bei den knapp 81 Millionen Euro Investitionskosten für das gesamte Bauvorhaben.

„Die Förderberater der NRW.BANK haben uns einen an unseren Bedürfnissen orientierten Mix an Programmen zusammengestellt“, berichtet Nußbaum. „Die Konditionen sind mit langen Laufzeiten und den hohen Tilgungsnachlässen attraktiv. Auch die sozialen Aspekte spielen eine Rolle. Schließlich haben wir durch die Förderung bezahlbaren und qualitativ guten Wohnraum geschaffen.“

„Wir haben dieses Projekt sehr gerne gefördert – nicht zuletzt, weil mit den Ossendorfer Gartenhöfen ein in die Jahre gekommenes Quartier deutlich aufgewertet worden ist“, erklärt Melanie Schumacher, Abteilungsleiterin Beratung/Bonitätsprüfung der Wohnraumförderung der NRW.BANK. „Insbesondere in Ballungsräumen muss im günstigen und preisgebundenen Segment neuer Wohnraum entstehen, damit auch Menschen mit niedrigem Einkommen eine Wohnung finden.“

www.ossendorfer-gartenhoefe.de 

Stand: 4. Januar 2021

Mietwohnraumförderung - Neuschaffung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Fördert die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen zwischen 30 - 50%