Düsseldorf/Münster, 3. Mai 2022

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum aufgelegt, mit dem Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Zuschuss unterstützt werden. Privatpersonen, die im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu eigenen Wohnzwecken kaufen oder bereits gekauft haben, können sich ab sofort bei der NRW.BANK digital registrieren. Dies ist möglich unter www.nrwbank.de/zuschuss-wohneigentum. Die NRW.BANK übernimmt die Funktion der Bewilligungsbehörde und ist zuständig für die Antragsbearbeitung und Auszahlung.
 
„Wohneigentum wird den Menschen immer wichtiger, aber aufgrund der enormen Preissteigerungen können sich gerade junge Familien eine eigene Immobilie vielfach nicht mehr leisten“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „Hier bietet das Förderprogramm des Landes wirksame und passgenaue Entlastung. Als Förderbank ist es unsere Aufgabe, das Land zu unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.“
 
Es gilt ein fester Fördersatz von 2% des Kaufpreises mit einer Begrenzung des förderfähigen Kaufpreises auf 500.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt somit 10.000 Euro. Hierfür werden seitens des Landes 400 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2022 eine Immobilie oder Bauland gekauft haben. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 für Käufe, die in dem oben genannten Zeitraum beurkundet wurden, gestellt werden.
 
Privatpersonen können sich ab sofort online bei der NRW.BANK registrieren und über Rahmenbedingungen des Förderprogramms sowie notwendige Antragsunterlagen informieren. Die NRW.BANK informiert registrierte Personen per E-Mail, sobald ein Zuschussantrag gestellt werden kann. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.
 
Die Registrierung ist ab sofort möglich unter: www.nrwbank.de/zuschuss-wohneigentum
 
Hinweis: Durch die Registrierung entsteht kein Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung – für die Förderung maßgeblich ist die spätere Antragstellung.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unseren Beraterinnen und Beratern des Service-Centers.

Service-Center

Bei Fragen von Privatpersonen zu NRW.Zuschuss Wohneigentum erreichen Sie uns
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr. 

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  1. Förderprogramm zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum geht an den Start

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum aufgelegt, mit dem Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Zuschuss unterstützt werden. Privatpersonen, die im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu eigenen Wohnzwecken kaufen oder bereits gekauft haben, können sich ab sofort bei der NRW.BANK digital registrieren. Dies ist möglich unter www.nrwbank.de/zuschuss-wohneigentum. Die NRW.BANK übernimmt die Funktion der Bewilligungsbehörde und ist zuständig für die Antragsbearbeitung und Auszahlung.

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NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. In enger Partnerschaft mit ihrem Eigentümer, dem Land NRW, trägt sie dazu bei, dass Mittelstand und Gründungen gestärkt, bezahlbarer Wohnraum geschaffen und öffentliche Infrastrukturen verbessert werden. Die NRW.BANK bietet Menschen, Unternehmen und Kommunen in NRW passgenaue Finanzierungs- und Beratungsangebote. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit Finanzierungspartnerinnen und -partnern, insbesondere allen Banken und Sparkassen, zusammen. Um die Transformationsprozesse zu verstärken, setzt sie gezielte Förderimpulse – hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen und digitalen NRW.

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Caroline Fischer

  • Pressesprecherin
  • Leiterin Unternehmenskommunikation