Wo und wie können Sie sich beschweren?
Bei Beschwerden regen wir an, Ihren bekannten Ansprechpartner/Kundenberater zu kontaktieren. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch gerne in Textform oder telefonisch an unser Beschwerdemanagement richten.
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt Ihrer Beschwerde möglichst konkret. Mit der Angabe einer möglichst genauen Kennzeichnung des Geschäftes (ggf. vorhandene Geschäftsnummer oder Wertpapierkennnummer) erleichtern Sie uns die Bearbeitung und beschleunigen das Verfahren. Zusätzlich teilen Sie uns beim schriftlichen Kontakt bitte Ihre Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und Telefonnummer) mit.
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie hier .
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Nach Eingang Ihrer Beschwerde prüfen wir diese umgehend und setzen uns mit den betroffenen Stellen in unserem Haus in Verbindung. Sie erhalten in der Regel neben der Eingangsbestätigung innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort auf Ihre Beschwerde. Sollte innerhalb dieser Frist eine abschließende Beantwortung nicht möglich sein, informieren wir Sie über die Gründe der Verzögerung und teilen Ihnen mit, wann Sie voraussichtlich mit einer Antwort rechnen können.
Schlichtungsverfahren der Öffentlichen Banken
Die NRW.BANK nimmt am Streitbeilegungsverfahren des Bundesverbands der öffentlichen Banken Deutschlands teil. Sollten Sie mit der Bearbeitung unserer Beschwerde nicht einverstanden sein, können Sie sich an die Verbraucherschlichtungsstelle des VÖB wenden.