Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe
  • Gemeindeverbände
  • kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

Sie können mit dem Direktkredit eine Beteiligung der KfW an der gesamten Bandbreite kommunaler Investitionen erhalten.

Gefördert werden auch:

  • Investitionen der Kommunen in Bereichen, die gemäß EU-Recht eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen (z.B. in der Energieversorgung, Vermietung und Verpachtung etc.) einschl. Grundstücke
  • Weiterleitung der Mittel als Eigenkapitalausstattung oder Gesellschafterdarlehen an kommunale Unternehmen (bspw. Stadtwerke) 

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernde Maßnahme liegt im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil:
    • bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite bis 2 Mio. €
    • bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite über 2 Mio. €
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Mindestbetrag: 10 Mio. € 
  • weitere Konditionen:
    • die vom privaten Finanzierungspartner vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Zins- und Tilgungsmodus, Bereitstellungsprovision)
  • Sicherheiten: übliche formale Voraussetzungen für Kommunaldarlehen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kassenkredite
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners (z.B. Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fonds).

Die KfW prüft in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner, ob ihr eine Beteiligung möglich ist.

Quelle

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10/2026
  • KfW-Informationen vom 30.10.2026

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter