Wer wird gefördert?

  • juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) im Betrieb des Schienengüterverkehrs (SGV).

Die Förderung erfolgt in folgenden Förderlinien:

  • Förderlinie 1 (FL1) – DAK-Pionierzüge
  • Förderlinie 2 (FL2) – Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI)
  • Förderlinie 3 (FL3) – Studien

Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge mit dem DAK-Basispaket
  • Erprobung der Funktionstüchtigkeit der DAK bis zum und im kommerziellen Betrieb
  • Erkenntnisgewinn aus der Nutzung der DAK im Betrieb des SGV (z.B. über Erleichterungen und Herausforderungen beim Einbau der DAK, technische Funktionsfähigkeit, Auswirkungen auf den Migrationsprozess, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren)
  • Bereitstellung der erfassten und dokumentierten Daten in vergleichbarer Form und als Open Data in Bezug auf Erfahrungen, Probleme und Verbesserungswünsche
  • Forschung zu technischen und wirtschaftlichen Fragen
  • Forschung zu direkten und indirekten Potentialen und Hemmnissen (beispielsweise Verkabelung, OnBoard-Unit, Kommunikation, Digitalisierung, Elektrifizierung)
  • Studien zu weiteren Themen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen sowohl die erforderlichen Qualifikationen (fachlich, administrativ, finanziell) als auch Kapazitäten zur erfolgreichen Bearbeitung und Durchführung des Projekts.
  • Es liegt ein erhebliches Bundesinteresse vor.
  • Die Fahrten der geförderten Pionierzüge erfolgen nachweislich zu mind. einem Drittel der gefahrenen Trassenkilometer in Deutschland.
  • Sie beginnen mit dem Projekt erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionssumme, abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand
  • Förderhöhe: bis zu 5 Mio. € (max. Investitionssumme), abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Die Förderaufrufe werden online beim BALM veröffentlicht.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseite des BALM: PioDAK

Kontakt

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34
50672 Köln

Tel.: 0 221 5776-2699