Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Für Hochschulen, außeruniversitäre und sonstige Forschungseinrichtungen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Fördert technologieübergreifende Verbundprojekte mit Leuchtturmcharakter, die ein innovationspolitisches Signal für den Technologiestandort Deutschland setzen
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere forschende Institutionen
gesellschaftliche Organisationen wie z.B. Vereine oder Verbände
Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die die Entwicklung international sichtbarer und wettbewerbsfähiger Hightech Spaces gezielt vorantreiben.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie innovationsbegleitende Maßnahmen in verbindlich kooperierenden regionalen Verbünden.
Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen:
Förderaufruf A – Innovationsexzellenz in regionalen Public Private Partnerships weiterentwickeln, internationale Sichtbarkeit erreichen
Förderaufruf B – Regionale Public Private Partnerships langfristig etablieren, Wettbewerbsfähigkeit sichern
Förderaufruf C – Hightech Impulse
Förderaufruf D – Begleitforschung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Sie weisen eine verbindliche Unterstützung von Wirtschaft, Wissenschaft, Sitzland und den beteiligten nachgeordneten Verwaltungsebenen nach.
Sie sind bereit, an begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen mitzuwirken.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ggf. zzgl. Projektpauschale i.H.v. 20%
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen des jeweiligen Förderaufrufs beim Projektträger Jülich (PtJ).
Im Rahmen des Förderaufrufs A können Sie Ihre Projektskizze bis zum 19.02.2027 einreichen. Bis zum 10.11.2026 können Sie Ihr Interesse bekunden, an dem Wettbewerb teilnehmen zu wollen (kein formaler Verfahrensschritt).