Wer wird gefördert?

  • agrarnahe Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihrem agrarnahen Unternehmen erhalten.

Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:

  • Unternehmenskäufe und -übernahmen (auch anteilig)
  • Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung und -erweiterung (keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen)
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
  • Erwerb von Maschinen und Fahrzeugen
  • Umwelt- und Ressourcenschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude und Anlagen
  • Digitalisierung von technischen Anlagen und Maschinen
  • Umwelt- und Ressourcenschutzmaßnahmen im Bereich Maschinen
  • Erwerb von Betriebsmitteln

Die Förderung erfolgt u.a. in folgenden Bereichen:

  • Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau und für die Tierhaltung
  • Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Vermietung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
  • Saatgutaufbereitung
  • Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere und für sonstige Tiere
  • Herstellung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
  • Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
  • Veterinärwesen für landwirtschaftliche Nutztiere
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
  • Großhandel mit sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör
  • Schlacht- und Fleischverarbeitung
  • Fischverarbeitung
  • Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Milchverarbeitung
  • Mahl- und Schälmühlen
  • Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
  • Herstellung von Back- und Teigwaren
  • Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
  • Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
  • Getränkeherstellung
  • Sägewerke
  • Dienstleistungen zur Verarbeitung von Erzeugnissen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Lager- und Speditionsunternehmen für die Erzeugnisse der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken
  • Facheinzelhandel

Die Refinanzierung von Leasinggeschäften ist ausschließlich für mobile Investitionsgüter vorgesehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, ist diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt.
  • Sie weisen die zweckgebundene Mittelverwendung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen
  • Auszahlung: 100%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • reine Ersatzinvestitionen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der LR, Stand 08/2026
  • Merkblatt der LR, Stand 01.07.2026

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700