Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Aquakultur und der Fischwirtschaft

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft erhalten.

Gefördert werden u.a. in folgende Maßnahmen:

  • Erwerb von fischwirtschaftlichen Nutz- und Wasserflächen
  • Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben, auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation
  • Abfindung weichender Erben
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Fischzuchtanlagen inklusive eingebauter Technik
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Rezirkulierenden Aquakultursystemen (RAS) und Aquaponik-Anlagen inklusive eingebauter Technik
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschafts- und Wohngebäuden im Betriebsvermögen (z.B. Lagerhallen, Mitarbeiterunterkünfte) und baulichen Anlagen, einschließlich deren Betriebsgrundstücke und Baunebenkosten
  • Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen
  • Umwelt- und Ressourcenschutz im Bereich Gebäude und Anlagen
  • Umwelt- und Ressourcenschutz im Bereich Maschinen
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen für die Verarbeitung und Direktvermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder Altenteil-Wohngebäuden
  • Erwerb von Betriebsmitteln (z.B. Rohstoffe und Produktionsmittel)
  • Erwerb von Fischen oder Krebstieren
  • Liquiditätssicherung

Die Förderung variiert je nach Maßnahme und Antragstellerkreis.

Die Refinanzierung von Leasinggeschäften ist ausschließlich für mobile Investitionsgüter vorgesehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Als junge Unternehmerin oder junger Unternehmer: Sie sind unter 41 Jahre alt.
  • Als Betriebsnachfolgerin bzw. Betriebsnachfolger und Existenzgründerin bzw. Existenzgründer: der Tag des Eintritts zu Mehrheitsanteilen in die Gesellschaft bzw. die Existenzgründung liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
  • Bei Unternehmen in der Umstellung auf ökologische Fischwirtschaft: Der Vertragsschluss mit der zuständigen Ökokontrollstelle liegt max. 3 Jahre zurück.
  • Bei Beantragung des zusätzlichen Zinsbonus: Die Klimabilanz ist nicht älter als 3 Jahre.
  • Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, ist diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt.
  • Sie weisen die zweckgebundene Mittelverwendung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen
  • Auszahlung: 100%

Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können  zusätzlich einen Zinsbonus erhalten.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • reine Ersatzinvestitionen
  • reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen
  • Investitionen in Fischereifahrzeuge
  • Investitionen zur Steigerung der Fangkapazitäten
  • Investitionen in die Versuchsfischerei
  • Unternehmenskäufe (auch anteilig)
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen mit mehr als 2,5 km Länge
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der LR, Stand 08/2026
  • Merkblatt der LR, Stand 01.07.2026

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700