Wer wird gefördert?

  • agrarnahe Unternehmen
  • Unternehmen mit dem Zweck der Investition in die Infrastruktur im ländlichen Raum
  • Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
  • land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Refinanzierung von Investitionen im ländlichen Raum. Gefördert werden auch Betriebsmittellinien (z.B. Molkereien, Mühlen  der Saatguthersteller).

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die refinanzierte Investition findet in Deutschland statt.
  • Vorhaben im Bereich Infrastruktur finden im ländlichen Raum statt, also in Städten und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderhöhe: max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der LR, Stand 08/2026
  • Merkblatt der LR, Stand 01.07.2026

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm: 

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700