Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Erstellung einer Klimabilanz.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Bilanzierung erfolgt mit Hilfe von der Rentenbank akzeptierter Berechnungstools.
  • Die Bilanzierung von CO2, N2O und CH4 umgerechnet in CO2eq erfolgt auf Unternehmensebene.
  • Es wird ein individueller Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion formuliert.
  • Es erfolgt eine Einordnung der Ergebnisse anhand vergleichbarer landwirtschaftlicher Betriebe.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 90% der Netto-Beratungskosten
  • Förderhöhe: max. 1.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag im Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR Bank).

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der LR Bank, Stand 08/2026
  • Merkblatt der LR Bank, Stand 23.06.2025

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700