Wer wird gefördert?

  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln einschließlich Bürgerenergiegesellschaften/Wärmegenossenschaften
  • kommunale Unternehmen
  • Projektgesellschaften
  • Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.

Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen.

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz, zur Höherauslastung und Digitalisierung
  • Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung einschließlich der Investitionen für die Einbindung in ein Wärme-/Kältenetz
    • Geothermieanlagen inkl.langfristiger Finanzierung von Investitionen in Anlagen zur Wärmebereitstellung aus Geothermie, die zuvor kurzfristig finanziert bzw. zwischenfinanziert wurden
    • Wärmepumpen
    • Solarthermieanlagen
    • Biomasseanlagen
    • Einbindung von Abwärme aus industriellen, gewerblichen bzw. sonstigen Quellen
    • hocheffiziente KWK-Anlagen, soweit sie den Sektorleitlinien der KfW nicht entgegenstehen
    • „Power to Heat“-Anlagen
    • Müllverbrennungsanlagen
  • Neubau und Erweiterung inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung von Speichern für die Nutzung in Wärme-/Kältenetzen
  • Neubau und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung einschließlich Optimierung des Netzbetriebs; die Errichtung und der Anschluss von Wärmeübergabestationen sowie dafür vorbereitende Maßnahmen; Anschluss von Erzeugern erneuerbarer Energien oder Abwärmequellen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Sie berücksichtigen die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 100 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten: 4 bis 25 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: bis 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% monatlich, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich
  • Bagatellgrenze: 3 Mio. €

Weitere Vorteile

Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 50% von der Haftung frei.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. 

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Konsortialkredits Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • reine Kapitalanlagen und reine (Eigen-)Kapitalausstattungen, sofern diese nicht dem Erwerb oder der Übernahme von Beteiligungen/Kommanditanteilen dienen
  • Leasingfinanzierungen
  • Eigenleistungen
  • Vermögensübertratungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 08/2026
  • KfW-Information vom 29.07.2026

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0