Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
  • Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen, die einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt dienen  und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien:

  • Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore
  • Förderlinie 2 – Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen
  • Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen
  • Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder selbständige Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Im Rahmen der Förderlinie 1 weisen Sie nach, dass Sie an einem Korridorvorhaben teilnehmen.
  • Im Rahmen der Förderlinie 2 weisen Sie nach, dass Sie an einem Verkehrsverlagerungsprojekt teilnehmen.
  • Sie halten die 5-jährige Zweckbindungsfrist ein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: je nach Vorhaben bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Schloßplatz 9
26603 Aurich

Tel.: 0 4941 602-0