Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Sicherung der Liquidität angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verwenden die Mittel für betriebliche Zwecke.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderhöhe:
    • max. 50.000 € ohne Nachweis der Mehrkosten
    • max. 500.000 € bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: 3 Jahre Kreditlaufzeit bei 0 bis 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Tilgung: außerplanmäßige Rückzahlung für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig
  • Auszahlung: 100% 

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 01.06.2026
  • Informationen der LR, Stand 06/2026

Geltungsdauer: 30.12.2026

Weitere Informationen:

Hinweis zur Antragsbearbeitung

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte FGCenter.

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700

Formulare und Merkblätter