Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen,
    • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • mit Hauptwohnsitz im Inland,
    • auf die ein Fahrzeug zugelassen wurde und
    • deren zu versteuerndes Haushaltjahreseinkommen 80.000 €, zuzüglich 5.000 € pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 €, nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den privaten Erwerb (Kauf oder Leasing) eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs erhalten.

Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb (gleichgestellt sind Kraftfahrzeuge der Klasse M1, gleich welchen Antriebs, deren CO2-Emissionen 0 Gramm je Kilometer betragen),
  • mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gleichgestellt sind Kraftfahrzeuge der Klasse M1, gleich welchen Antriebs, deren CO2-Emissionen höchstens 60 Gramm je Kilometer betragen) und
  • Brennstoffzellenfahrzeuge.

Die Förderung wird nur einmal pro antragstellende Person für ein Fahrzeug gewährt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um ein Neufahrzeug mit erstmaliger Zulassung zwischen dem 01.01.2026 bis einschließlich dem 31.12.2029.
  • Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs sind die folgenden Bedingungen erfüllt:
    • Die CO2-Emissionen betragen höchstens 60 Gramm je Kilometer betragen oder
    • dessen elektrische Reichweite beträgt mindestens 80 Kilometer beträgt und
    • die Erstzulassung ist vor dem 01.07.2027 erfolgt.
  • Das Fahrzeug wurde noch nicht durch die E-Auto-Förderung oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat gefördert. 
  • Das Fahrzeug bleibt für einen Zeitraum von 36 Monaten auf Sie in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von : Fahrzeugart, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der förderrelevanten Kinder
    • für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu 5.000 €, ggf. mit Zuschlägen bis zu 1.000 € bei 2 förderrelvanten Kindern
    • für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bis zu 3.500 €, ggf. mit Zuschlägen bis zu 1.000 € bei 2 förderrelvanten Kindern

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit öffentlichen Mitteln eines anderen Fördermittelgebers ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) geschlossen. 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das auf der Internetseite https://foerderzentrale.gov.de zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular.

Wichtig: Sie reichen Ihren Antrage sind spätestens 12 Monate nach der Zulassung ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 624

Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15
02943 Weißwasser/Oberlausitz

Tel.: 0 6196 908-1009