Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs
  • kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen

mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Ihre kulturelle Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erhalten.

Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist zeitlich abgegrenzt und findet im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens statt.
  • Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet.
  • Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen.
  • Sie nehmen keine weitere Förderung der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch.
  • Die Ausgaben für die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe betragen mind. 500 €.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: 500 € (max. einmal pro Jahr)

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • künstlerische Veranstaltungen oder Projekte, die eine Herabwürdigung von Menschen aufgrund von Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft, Sprache, Heimat, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen, Behinderung, oder sonst wie diskriminierende Inhalte enthalten
  • Parteiveranstaltungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag digital spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0