Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind

Was wird gefördert?

Sie können zur Vermeidung von unzumutbaren Härten aufgrund von höheren Stromkosten, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen, eine finanzielle Kompensation erhalten.

Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen ist einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF (Randnummern 116, 117) tätig.
  • Die Abnahmestelle, für die eine Billigkeitsleistung beantragt wird, befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie verpflichten sich, in neue oder modernisierte Anlagen zu investieren, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben.
  • Sie investieren mind. 50% des gewährten Billigkeitsleistungsbetrags in eine oder mehrere der folgenden Optionen:
  • Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugungskapazität erneuerbarer Energien
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die sich auf den Strombedarf auswirken
  • Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität, die geeignet sind, eine Anpassung des Stromverbrauchs in Reaktion auf markt- oder netzseitige Signale zu ermöglichen
  • Maßnahmen zur Infrastrukturmodernisierung oder -erweiterung
  • Sie setzen die Dekarbonisierungsmaßnahme erst nach Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahrs um.
  • Sie setzen die Dekarbonisierungsmaßnahme innerhalb von 48 Monaten (in Ausnahmefällen 72 Monate) nach Gewährung der Billigkeitsleistung um.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch

So können Sie die Förderung kombinieren

Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation gem. der Förderung Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für das Abrechnungsjahr 2026 können Sie Ihren Antrag bis zum 31.03.2027 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung

Geltungsdauer: Die Billigkeitsrichtlinie ist gültig für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028.

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Tel.: 0 6196 908-0