Wer wird gefördert?

  • landwirtschaftliche Unternehmen
  • gewerbliche Unternehmen
  • kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu Ihren Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Emissionsminderung bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beitragen.

Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen
    • Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
    • Bau von Lagerbehältern
    • Maßnahmen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern
  • Investitionen bei Miteigentümern von Gemeinschaftsanlagen
  • weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Wirtschaftsdüngereinsatzes und zur Emissionsminderung an Biogasanlagen
  • investitionsbegleitende Maßnahmen (z.B. Architektur- und Ingenieurleistungen, Ersteinweisungen bei Maschinen und Technik vom Hersteller, Durchführbarkeitsstudien)
  • sachkundige Begleitung (Abnahme der Umsetzung der Maßnahme und Bestätigung gegenüber der Bewilligungsbehörde)

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie lassen Ihre geplante Investitionsmaßnahme durch eine in Fragen der Biogaserzeugung sachverständige Person begleiten.
  • Sie setzen die Maßnahme in Deutschland um.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für Bauten und baulichen Anlagen bzw. 5 Jahren für Maschinen, technische Anlagen, Einrichtungen und Geräte ein.
  • Ihr Vorhaben steht mit den geltenden europäischen und nationalen Umweltvorschriften in Einklang.
  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 300.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben
  • Förderumfang:
    • für Investitionen zur gasdichten Abdeckung von Lagern für Gärrückstände bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme
    • für alle weiteren Investitionen:
      • bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen
      • bis zu 25% der förderfähigen Investitionssumme für mittlere Unternehmen
      • bis zu 10% der förderfähigen Investitionssumme für Großunternehmen
    • für investitionsbegleitende Maßnahmen 10% der förderfähigen Investitionssumme
    • für die sachkundige Begleitung bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 4.000 €
  • Bagatellgrenze: 5.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken und damit verbundene Nebenkosten
  • Erwerb von Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen und Gesellschaftsanteilen
  • Stallbauinvestitionen
  • Investitionen in mobile Technik
  • laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen oder sonstige Beratungsdienstleistungen für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb
  • Umsatzsteuer
  • unbare Eigenleistungen des Antragstellers
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die durch das EEG oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht, einschließlich Investitionen zur Erfüllung geltender Unionsnormen
  • Ausgaben für Genehmigungsverfahren und Planungsleistungen
  • Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag online beim Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

Ihren Antrag für bauliche Maßnahmen können Sie bis zum 31.12.2028 stellen.

Ihren Antrag für alle anderen Maßnahmen können Sie bis zum 30.06.2029 stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Hofplatz 1
18276 Gülzow

Tel.: 0 3843 6930-0