Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, einschließlich außeruniversitären und Ressort-Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände
  • kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises stehen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit einer klaren Anwendungsperspektive in der Wirtschaft. Hierbei können 5G/6G (privat und öffentlich), WLAN, non-terrestrial networks und weitere Kommunikationstechnologien als Trägertechnologien eingesetzt werden, um neue Anwendungen möglich zu machen. Förderfähig sind über das Themenfeld Kommunikationstechnologien hinaus auch Entwicklungen im Bereich der konkreten Endanwendungen, um Ende-zu-Ende Technologieketten in die Anwendung zu bringen.

Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:

  • Anwendungszentren und Anwendungsprojekte zur weiteren Entwicklung von smarten Konnektivitätslösungen und branchenspezifischen Anwendungen (z.B. in Industrie, Logistik, Landwirtschaft oder Medizintechnik)
  • ein zentrales Kompetenzzentrum für smarte Konnektivität, das übergreifende Transferaktivitäten wissenschaftlich unterstützt, notwendige Bausteine für die technologische Weiterentwicklung beiträgt und Anwender bei der Identifizierung weiterer geeigneter Anwendungen im Rahmen der Projekte unterstützt
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die spezifische Kommunikationstechnologien für konkrete Hemmnisse der vertikalen Industrien entwickeln und die Anwendung durch die Bereitstellung von zugehörigen Anwendungsblaupausen vorbereiten, um Hemmnisse für die Anwendung von Netzwerktechnologien abzubauen

Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland bzw. in einem der Mitgliedstaaten des EWR, in Großbritannien oder der Schweiz.
  • Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands an dem jeweiligen Projektbeitrag.
  • Das Projekt berücksichtigt möglichst die Grundprinzipien von Open RAN, Open Source oder Open Research.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und die Grundausstattung zur Durchführung des Vorhabens.
  • Das Projekt kann aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden.
  • Die Förderung führt nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung im europäischen Binnenmarkt.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig vom konkreten Förderaufruf
    • industrielle Forschung: max. 35 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
    • experimentelle Entwicklung: max. 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
  • Förderumfang: abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie reichen Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen ein.

Projektträger sind die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

TÜV Rheinland Consulting GmbH

Zentralbereich Forschungsmanagement

Am Grauen Stein
51105 Köln

Hotline 0 221 806-9000
Tel.: 0 221 806-0

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1
10623 Berlin

Tel.: 0 30 310078-0