Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien

  • Risikobeteiligungen bis zu 50% der Finanzierung, mind. 50 Mio. €
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Projektgesellschaften
  • Finanziert Vorhaben im Bereich der Transformationstechnologien
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Projektgesellschaften

die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

Was wird gefördert?

Sie können finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Konsortialfinanzierung erhalten für die Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Transformationstechnologien.

Es werden insbesondere folgende Garantiearten finanziert:

  • Bietungsgarantie
  • Anzahlungsgarantie
  • Vertragserfüllungsgarantie
  • Gewährleistungsgarantie

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind Hersteller oder Zulieferer aus Branchen, die infolge der Dekarbonisierung mit beschleunigtem Übergang oder beschleunigter Entwicklung von Technologien beschäftigt sind, insbesondere:
    • Stromerzeugung und -verteilung
    • Energiespeicherung
    • Wasserstoff / CCU-CCS
    • Wärme- und Kälteerzeugung
    • Automobilindustrie
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums
  • Finanzierungsanteil:
    • Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung
    • Gesamtvolumen von Risikobeteiligung mind. 50 Mio. €
    • KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2025

Kontakt