Ergänzungsdarlehen zu "Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)"

  • Darlehen von 10 bis 20% mit einem festen Zinssatz von 0,5% ergänzend zur Bundes- und Landesförderung (Gigabit-RL 2.0)
  • Für Kommunen und Landkreise zur Weiterleitung an Breitbandnetzbetreiber
  • Fördert den Ausbau des Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten
  • Der genaue Zeitpunkt der Antragstellung wird zeitnah bekanntgegeben.
  • Fördergeber: NRW.BANK

Neue Förderung für Glasfaserausbau in NRW

Schnelles Internet für alle: Mit diesem neuen Darlehensangebot unterstützt die NRW.BANK Kommunen beim geförderten Glasfaserausbau. Ziel ist es, den flächendeckenden Ausbau in NRW bis 2030 voranzutreiben – auch in Regionen, in denen sich Investitionen wirtschaftlich nicht lohnen. Das Darlehen ergänzt die Bundes- und Landesförderung ab dem Bundesförderaufruf für Infrastrukturprojekte vom 23.01.2025. Der Bund übernimmt über die Gigabit-Richtlinie 2.0 50% der nicht rentierlichen Kosten (Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland), das Land NRW steuert weitere 30 bis 40% bei (Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"). Mithilfe des neuen Darlehensangebots der NRW.BANK können die Kommunen ihren erforderlichen Eigenanteil von 10 bis 20% mit einem festen Zinssatz von 0,5% finanzieren.

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • Landkreise

Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Ergänzungsdarlehen erhalten für alle Investitionen, die im Rahmen des Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0“) und der Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" finanziert werden:

  • im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nehmen eine Förderung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 in Anspruch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: Ergänzung zur Bundes- und Landesförderung um 10 bis 20% auf 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Zinssatz: fest 0,5%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag direkt bei der NRW.BANK über das Kommunenportal. Der Antragszeitraum wird zeitnah mitgeteilt.

Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
  • Das ergänzende Darlehensangebot kann nur für Förderanträge für den Bundesförderaufruf für Infrastrukturprojekte vom 23.01.2025 beantragt werden.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland 

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen