Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte
Zuschüsse der Höhe nach abhängig von den förderfähigen Ausgaben und den Eigen- und Drittmitteln, über bis zu 3 Jahre
Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Fördert transformative Klimaschutzprojekte, die zum treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Konsummodel beitragen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für transformative Klimaschutzprojekte, die zum treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Konsummodel beitragen.
Gefördert werden Maßnahmen, die bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, in den folgenden klimarelevanten Handlungsfeldern:
Kommune
Verbraucher
Wirtschaft
Bildung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Bund hat ein erhebliches Interesse an dem Projekt.
Dat Projekt kann ohne die Förderung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.
Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten:
i.d.R.: mind. 10%
öffentlich-institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen: mind. 5%
Unternehmen: mind. 50%
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Sie verfügen über ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts und sind in der Lage, das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.
Die transformativen Qualitäten des Projekts zeigen sich in folgenden Aspekten:
Lösungsansätze, die Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungs- und Transformationspotenziale konkret benennen und durch ihre Anwendung überwinden
Beiträge, mit denen mögliche Zielkonflikte zwischen der Transformation zur Treibhausgasneutralität und sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitszielen überwunden werden
Organisationsstrukturen mit lokalen Netzwerken, um in den Projekten entwickelte Maßnahmen bundesweit umzusetzen (z.B. mit Hilfe von Ehrenamtlichen)
hohe bundesweite Sichtbarkeit, Verständlichkeit und Anschlussfähigkeit bei den Zielgruppen des Projekts
Einbeziehung und Mitwirkung relevanter externer Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die über einen Zugang zu den im Projekt adressierten Zielgruppen verfügen
plausible Wirkketten und quantifizierte Ziele für die THG-Minderung
eine Strategie zur Verstetigung der Projektinhalte bzw. der Projektergebnisse nach Ende der Förderung
plausibles projektinternes Monitoring der Zielerreichung
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
i.d.R.: bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten
öffentlich-institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen: bis zu 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten
Unternehmen: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten
Förderdauer: bis zu 3 Jahren
Bagatellgrenze: 150.000 €
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten kumulieren. Die beihilferechtlichen Vorgaben sind einzuhalten und ein angemessener Eigenmittelanteil ist zu erbringen.
Eine Kumulierung mit Förderprogrammen des Bundes (Doppelförderung) ist ausgeschlossen.
Finanzielle Beteiligungen Dritter weisen Sie im Finanzierungsplan aus und belegen sie bei der Antragstellung.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Baumaßnahmen
reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
In Projektaufrufen werden Stichtage, Zeitfenster und ggf. Themenschwerpunkte für das Einreichen von Projektskizzen veröffentlicht.
Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.