Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms
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Zuschuss bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben
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Für kommunale Gebietskörperschaften, natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
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Fördert Projekte zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten und von bestandsgefährdeten Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands
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Fördergeber: Bund