Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms

  • Zuschuss bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Für kommunale Gebietskörperschaften, natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Fördert Projekte zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten und von bestandsgefährdeten Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wie z.B.
    • Naturschutzorganisationen bzw. Naturschutzeinrichtungen
    • Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
    • Jagdgenossenschaften und -verbände
    • private und kommunale Waldbesitzende
    • Stiftungen
    • Zweckverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu Ihrem Projekt zum Artenschutz.

Die Förderung erfolgt in 2 Bereichen:

  • Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten:
    • flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Tier- und Pflanzenarten, die durch Tötung, Verletzung, die Beeinträchtigung, den Verlust ihrer Habitate oder sonstige Störungen besonders betroffen sind
    • direkte Schutz- und Vernetzungsmaßnahmen von Brut- und Lebensstätten, die über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen
    • Maßnahmen, die helfen, spezifische Gefährdungs- und Todesursachen zu reduzieren
    • Maßnahmen zur besseren Datenerhebung und Forschung, insbesondere zur Auswirkung von Anlagen auf die betroffenen Arten und die Entwicklung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Schutz von bestandsgefährdeten Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands:
    • Schutz und Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustands der bestandsgefährdeten und Arten, die nicht durch den Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Ausbau der Stromnetzinfrastruktur betroffen sind

In beiden Förderbereichen können Ausgleichszahlungen für entstehende Ertragsverluste oder entgangene Gewinne gewährt werden, wenn durch die Schutzmaßnahmen die Nutzung von Flächen oder Anlagen eingeschränkt wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, Grundstücke langfristig in Form der Kapitalisierung anzupachten, durch Gestattungsverträge mit Absicherung im Grundbuch zu sichern oder zu erwerben.

Machbarkeitsstudien werden ebenfalls gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die für die Durchführung des Projekts erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
  • Sie führen Kartierungen der Arten oder Lebensräume in einem für die Umsetzung und Evaluierung der Projekte erforderlichen Umfang durch.
  • Sie führen Ihr Projekt in Deutschland durch.
  • Der Bund hat ein erhebliches Interesse an Ihrem Projekt.
  • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben

Förderdauer: bis zu 7 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Antragsfrist/Geltungsdauer

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

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