Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. € pro Betrieb
  • Für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung
  • Fördert den Bau von und den Umbau zu tierwohlgerechten Ställen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung können Sie einen Zuschuss erhalten, um Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umzubauen oder tierwohlgerechte Stallneubauten zu errichten.

Gefördert werden folgende Investitionsvorhaben:

  • Umsetzung von Betriebskonzepten
  • Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie gewährleisten die Einhaltung der investiven Premiumanforderungen in mind. einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig und dauerhaft (Zweckbindungsfrist: mindestens 12 Jahre nach Fertigstellung).
  • Sie führen die Maßnahmen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Sie legen ein Vorhabenkonzept durch eine sachverständige Person vor, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.
  • Ihr Betrieb wirtschaftet erfolgreich und hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss

Förderhöhe:

  • Investitionsvolumen bis zu einem Betrag von 500.000 €: bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • für weitere 1,5 Mio. €: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
  • für weitere 3 Mio. €: bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben
  • max. förderfähiges Investitionsvolumen: 5 Mio. € pro Betrieb

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag elektronisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Sie können auch eine Förderung für laufende Mehrkosten erhalten.

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