Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen Zuschuss erhalten als landwirtschaftlicher Betrieb mit Schweinehaltung, wenn Sie die über die rechtlich bindenden Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehende Anforderungen an die Tierhaltung einhalten.
Mitfinanziert werden die Mehrkosten, die durch die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Haltungseinrichtungen und laufende Premiumanforderungen entstehen. Berücksichtigt werden insbesondere Mehrkosten für folgende Maßnahmen:
Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und im Internet veröffentlicht.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Förderung kann mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Ausgaben betreffen. Die Förderobergrenzen müssen eingehalten werden.
Sofern dieselben bestimmbaren beihilfefähigen Ausgaben betroffen sind, ist eine Kumulierung nur zulässig, wenn es sich bei der anderen staatlichen Beihilfe um eine Fördermaßnahme der Landwirtschaftlichen Rentenbank handelt und insgesamt eine Beihilfeintensität von 100% der beihilfefähigen Kosten nicht überschritten wird.
Eine gleichzeitige Förderung von Vorhaben, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) oder eines Landesprogrammes gefördert werden, ist ausgeschlossen.
Sie stellen Ihren Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2031
Weitere Informationen zum Programm:
Übrigens: Sie können auch eine Förderung für investitive Vorhaben erhalten.
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: 0 228 6845-2298
Fax: 0 228 6845-2907
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