Wer wird gefördert?

  • etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze durch Grenzscouts etablieren.

Gefördert werden z.B. folgende Projekte:

  • Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten
  • Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten
  • Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung bzw. für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen
  • Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern in spezifisch grenzregionalen Fragen
  • Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen
  • Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten in spezifisch grenzregionalen Fragen
  • Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung
  • Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr grenzregionaler Zusammenschluss muss eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen.
  • Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt, innovativ und grundsätzlich geeignet sein, Erkenntnisse zu generieren, die einen Mehrwert für eine größere Zahl von Grenzregionen bieten beziehungsweise in anderen Grenzregionen fruchtbar gemacht werden können.
  • Sie setzen in Ihrem Projekt möglichst digitale Verfahren ein.
  • Ihr Projekt muss Ausbau- und Entwicklungspotenzial aufweisen und die Ergebnisse müssen bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit vorliegen, spätestens am 31.12.2026.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Bundesministerium des Innern (BMI).

Das BMI führt in der Regel einmal pro Jahr Interessenbekundungsverfahren durch.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesministerium des Innern (BMI)

Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Tel.: 0 30 18681-0

Weitere Förderangebote

Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021-2027)

Zuschüsse, abhängig vom jeweiligen Kooperationsprogramm, max. Kofinanzierungsquote ist 85%

Interreg VI A Deutschland – Nederland 2021–2027 (Rahmenrichtlinie Interreg Deutschland-Nederland – RRL Interreg DE-NL)

Zuschüsse abhängig von Art und Umfang des Vorhabens, max. 5 Mio. € pro Projekt

Betriebliche Beratung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Berufsbildung ohne Grenzen – BOG)

Zuschüsse von max. 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten