Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)
Zuschüsse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Für etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung
Fördert Projekte in Grenzregionen, die rechtliche, administrative und bürokratische Hindernisse überwinden
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit
deutscher Beteiligung
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Projekte, die eine
themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen
Raum diesseits der Bundesgrenze durch
Grenzscouts etablieren.
Gefördert werden z.B. folgende Projekte:
Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten
Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen
Beratungsangeboten
Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau
oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in
Grenzregionen lebende Bevölkerung bzw. für dort ansässige
Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch
grenzregionalen Fragen
Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern in
spezifisch grenzregionalen Fragen
Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften
sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen
Zusammenschlüssen
Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und
Bildungsangeboten Erstellung von Materialien und Publikationen
sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten
in spezifisch grenzregionalen Fragen
Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der
grenzregionalen Beratung
Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr grenzregionaler Zusammenschluss muss eine mehrjährige
Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen.
Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt, innovativ und grundsätzlich
geeignet sein, Erkenntnisse zu generieren, die einen Mehrwert für
eine größere Zahl von Grenzregionen bieten beziehungsweise in
anderen Grenzregionen fruchtbar gemacht werden können.
Sie setzen in Ihrem Projekt möglichst digitale Verfahren
ein.
Ihr Projekt muss Ausbau- und Entwicklungspotenzial aufweisen
und die Ergebnisse müssen bis zum Ende der jeweiligen
Projektlaufzeit vorliegen, spätestens am 31.12.2026.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis zu 95% der zuwendungsfähigen
Ausgaben
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Bundesministerium des Innern (BMI).
Das BMI führt in der Regel einmal pro Jahr Interessenbekundungsverfahren durch.