Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind

Was wird gefördert?

Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe erhalten.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen
    • mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge)
    • für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug)
    • für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Für das Binnenschiff liegt eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Nach Abschluss des Vorhabens nutzen Sie das Binnenschiff mit der geförderten Ausrüstung mindestens 5 Jahre beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.
  • Zudem werden mit Förderaufrufen ergänzende Hinweise und inhaltliche Anforderungen zu einzelnen Maßnahmen veröffentlicht.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 15 bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der Größe des Unternehmens

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Zur Umsetzung des Programms werden zusätzlich Bekanntmachungen bzw. Förderaufrufe veröffentlicht.

Für die Fördermaßnahmen gilt sowohl das Förderaufrufverfahren als auch das Bewilligungsverfahren. Das jeweilige Verfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Stellen Sie Ihren Antrag innerhalb der Laufzeit eines Förderaufrufs, erfolgt die Antragsprüfung grundsätzlich im Rahmen des Aufrufs. Außerhalb eines Förderaufrufs erfolgt die Antragsprüfung im Bewilligungsverfahren.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Am Propsthof 51
53121 Bonn

Tel.: 0 228 7090-0

Weitere Förderangebote

Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße, max. 300.000 €

Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße

Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II)

Zuschüsse bis zu 60% für Investitionen in umweltfreundliche Bordstrom- und bis zu 80% für mobile Landstromversorgungssysteme