Wer wird gefördert?

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen

mit Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstiger Einrichtung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Schwerpunkt Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo).

Gefördert werden Forschungsvorhaben in den folgenden Handlungsfeldern:

  • Modul A: Forschungsdesiderate und thematische sowie personelle Erweiterungen der WiHo: Identifizierung bestehender Forschungslücken sowie neu identifizierte Forschungsthemen, die für die WiHo-Forschung erstmalig erschlossen werden
  • Modul B: International ausgerichtete Forschungsprojekte: Bewertung und Weiterentwicklung nationaler Problemlagen und Forschungsansätze im internationalen Kontext anderer Länder
  • Modul C: Forschungsaktivitäten anlässlich vorhandener besonderer Informations-/Beratungsbedarfe: Empirisch orientierte Forschungsaktivitäten zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen mit aktuellem und handlungsbezogenem Wissensbedarf
  • Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung:
    • Teilmodul D1: Forschungsprojekte zur Datennutzung, die Entwicklungen in der Wissenschaft insgesamt bzw. in den verschiedenen Disziplinen aus einer analytischen Perspektive in den Blick nehmen
    • Teilmodul D2: Forschungsprojekte, die vorhandene technisch-organisatorische Voraussetzungen und datenbezogene Entwicklungsmöglichkeiten aus einer praktischen Anwendungsperspektive in den Blick nehmen
  • Modul E: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre:
    • Teilmodul E1: Konzeption und Durchführung von Transferprojekten mit dem Ziel, generiertes Wissen in die Praxis zu transferieren
    • Teilmodul E2: Konzeptentwicklung Studienangebote/-materialien für WiHo-Studiengänge, Zertifikatskurse etc. sowie zur Erhöhung der Attraktivität des WiHo-Studienangebots

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung bzw. eines Fachgebiets mit hoher Relevanz für die WiHo ausgewiesen.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Sie stellen gewonnene Daten und Erkenntnisse nach Abschluss des Vorhabens in weitergabefähiger Form geeigneten Einrichtungen zur Verfügung, um langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • 20%ige Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Aktuelle Bekanntmachungen

Derzeit liegen keine Bekanntmachungen vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2031

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): WiHo

Kontakt

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1
10623 Berlin

Tel.: 0 30 310078-377

Weitere Förderangebote

Empirische Bildungsforschung (Rahmenprogramm)

Zuschüsse abhängig von Art des Vorhabens und des Antragstellers

Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H)

Zuschüsse abhängig von der Art der Maßnahme und den individuellen Verhältnissen

Internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung

Zuschüsse abhängig von Art des Antragstellers und der Maßnahme

COST - Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit

Zuschüsse bis zu 150.000 € pro Jahr