Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur

  • Zuschüsse bis zu 90% Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit
  • Finanziert Projekte zur Unterstützung von Menschen, die von Krisen betroffen sind, durch Ernährungssicherung, Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen, Katastrophenrisikomanagement
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des Privatrechts und
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts

mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Projekt planen, das die von Krisen betroffenen Menschen unterstützt, um deren Lebensgrundlagen möglichst nachhaltig zu verbessern.

Gefördert werden Projekte in vier spezifischen Handlungsfeldern:

  • Ernährungssicherung: Gefördert werden Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung, zur Wissensvermittlung zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und dem Gesundheitszustand. Dabei berücksichtigt das menschenrechtsbasierte multidimensionale und multisektorale Verständnis von Ernährungssicherung auch Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.
  • Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen: Gefördert werden Maßnahmen zum physischen und gesellschaftlichen Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, z.B. Trinkwassersysteme, Schulen, Gesundheitszentren, Straßen und Brücken sowie lokale Kapazitäten zur sozialen Dienstleistungserbringung und lokale Wirtschaftskreisläufe.
  • Katastrophenrisikomanagement: Maßnahmen zur Reduzierung des Katastrophenrisikos durch die Verringerung der Gefährdung (Exposition) und der Anfälligkeit der Bevölkerung (Vulnerabilität) einerseits sowie durch die Stärkung von Stabilisierungs- und Anpassungskapazitäten andererseits.
  • Friedliches und inklusives Zusammenleben: Maßnahmen der friedlichen Koexistenz, des sozialen Zusammenhalts oder der Friedensförderung.

Als Querschnittsthema kann auch Ihre Maßnahme zur Einkommensförderung und beruflichen Qualifizierung in allen Handlungsfeldern gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Bund hat ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse an Ihren Maßnahmen.
  • Ihre Maßnahmen stehen im Einklang mit den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung und den einschlägigen Konzeptpapieren des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stehen.
  • Sie sind fachlich, personell, organisatorisch und finanziell in der Lage, Vorhaben qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu steuern, zu überwachen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Grundlage für den Einsatz Ihrer KWI-Maßnahmen ist der Ausbruch einer Krise oder die Existenz einer langanhaltenden oder wiederkehrenden Krise sowie staatliche Fragilität und ein hohes Maß an Vulnerabilität und Risiken für die Bevölkerung.
  • Ihre Maßnahmen richtet sich an Menschen und lokale Strukturen, die von einer Krise betroffen sind oder deren Selbsthilfefähigkeit im Kontext der Krise stark eingeschränkt ist.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 90% Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Förderdauer: bis zu 5 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Förderung schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks beim BMZ.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029.

Weitere Informationen zum Programm: Strukturbildende Übergangshilfe

  • Internetseiten des BMZ

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