Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht

Was wird gefördert?

Als von der Einführung des Brennstoffemissionshandels betroffenes Unternehmen können Sie als Billigkeitsleistung einen Zuschuss erhalten zum Ausgleich von unzumutbaren Härten.

Finanziert werden zusätzliche finanzielle Belastungen aus der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für den Bezug von Brennstoffen und von Waren oder für importierte Wärme entstehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie können die unzumutbare Härte darlegen, nachweisen und den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern.
  • In Ihrer hypothetischen Rechnungslegung ist für das Abrechnungsjahr erkennbar, dass die zusätzliche finanzielle Belastung eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit unmöglich macht.
  • Ihre Brennstoffkosten machen mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten aus, oder der Anteil der Zusatzkosten durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung beträgt mehr als 20%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 100% der förderfähigen Ausgaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ausgaben von
    • Verantwortlichen nach § 3 Nr. 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)
    • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag für ein Abrechnungsjahr bis zum Ablauf des 31.07. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs elektronisch über die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

im Umweltbundesamt

Buchholzweg 8, City Campus - Haus 3, Eingang 3A
13627 Berlin

Tel.: 0 30 8903-5050

Weitere Förderangebote

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Zuschüsse zur Minderung der auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen, abhängig von den indirekten CO2-Kosten des Vorjahres