Innovation in der Bauwirtschaft

  • Zuschüsse bis zu 400.000 € pro Projekt
  • Für Akteure im Bauwesen einschließlich gewerblicher Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände, private oder gemeinnützige Organisationen
  • Fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben für eine zukunftsweisende und ressourcenschonende Entwicklung im Bauwesen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • private oder gemeinnützige Organisationen

im Land Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben, mit denen neues Wissen in Bezug auf Techniken, Materialien und Verfahren für eine zukunftsweisende und ressourcenschonende Entwicklung im Bauwesen geschaffen werden.

Gefördert werden insbesondere folgende Vorhaben:

  • Entwicklung von Perspektiven und Möglichkeiten für innovative ressourcenschonende Fertigungsverfahren
  • digital-geprägte Bauverfahren (3D-Druck, Baurobotik, Building Information Modeling u.a.)
  • innovative Bauverfahren, die die Effizienz und Effektivität bei der Planung, dem Bau und/oder bei dem Betrieb (einschließlich Nachnutzung und/oder Umnutzung) von baulichen Anlagen erhöhen
  • Open-source-Projekte zur Steigerung von Effizienz und Effektivität im Städtebau, bei Planung, Bau und/oder Betrieb von Bauvorhaben
  • Forschung, Entwicklung und/oder Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und Bauprodukten, bei denen der (erwartbare) CO2-Fußabdruck geringer als bei herkömmlichen Baumaterialen ist
  • Forschung, Entwicklung und/oder Einsatz von Rezyklaten im Hoch- oder Tiefbau (einschließlich Kreislaufwirtschaft)
  • Innovation im (Städte-)Bau unter Berücksichtigung von Extremwetterereignissen zur Hebung der Resilienz von Einzelgebäuden, Stadtvierteln oder ganzer Städte
  • „New Work“ in der Bauwirtschaft im Hinblick auf die in der Bauwirtschaft vertretenen Ausbildungsberufe, Studiengänge und Berufsbilder

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben untersucht die Auswirkungen von neuen Technologien auf die Arbeitsbedingungen im Bauwesen.
  • Ihr Vorhaben bringt durch möglichst praxisorientierte Anwendung neue Innovationen hervor bzw. stößt diese an.
  • Die gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen werden in die Praxis umgesetzt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 400.000 € pro Projekt
  • Förderumfang:
    • kleine Unternehmen: bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • mittlere Unternehmen: bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • große Unternehmen: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • nicht wirtschaftlich tätige Einrichtungen: bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie ausschließlich digital als E-Mail mit PDF-Anhang an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Fördergrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) vom 12.04.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

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