Beratungsgutscheine Afrika

  • Zuschüsse von 85% der förderfähigen Kosten, max. 49.572 € pro Jahr
  • Gewerbliche Unternehmen und Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Fördert externe Beratungsdienstleistungen bei Vorbereitung oder Umsetzung wirtschaftlicher Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen des Handwerks

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 100 Mio. €  erwirtschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für externe Beratungsdienstleistungen, wenn Sie wirtschaftliche Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten vorbereiten oder umsetzen wollen.

Gefördert werden Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen zu folgenden Beratungsthemen:

  • länder- oder branchenspezifische Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben
  • rechtliche Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben
  • Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case)
  • Beratung zur Finanzierung der Durchführung des Vorhabens

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben ein substanzielles Interesse am Markteintritt in Afrika.
  • Das von Ihnen in Anspruch genommene Beratungsunternehmen ist seit mind. 3 Jahren am Markt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet.
  • Die Beratung wird wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt.
  • Die Leistungen beruhen auf einem Beratungsvertrag, den Sie mit dem Beratungsunternehmen geschlossen haben.
  • Das Beratungsentgelt enspricht den marktüblichen Konditionen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 85% zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung, max. 15 Beratertage pro Beratung
  • Förderhöhe:
    • Tageshöchstsätze max. 1.296 €, je nach Beratungsthema
    • max. 3 Beratungsgutscheine pro Kalenderjahr, d.h. max. insgesamt 49.572 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag auf Zuwendung bzw. auf Listung als Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

 

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