Afrika-CIRR

  • Kredite über max. 85% des Auftragswertes zzgl. Bauzeitzinsen und Nebenkosten, für mind. 4 Jahre zum CIRR-Satz
  • Für Kreditinstitute mit Zugang zu Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen)
  • Fördert Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen aus Deutschland in afrikanische Bestellerländer
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Kreditinstitute mit Zugang zu Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) in Form einer Finanzkreditdeckung

Was wird gefördert?

Banken können aus Haushaltsmitteln des Bundes langfristige Refinanzierungsmittel zur Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte erhalten.

Gefördert werden Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen aus Deutschland an Besteller in Afrika und in Länder der DAC-Länderliste.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Förderungswürdigkeit wird vom Bund festgestellt.
  • Es muss eine Exporteurerklärung vorliegen, durch die der Exporteur notwendige Informationspflichten sowie eine Rückhaftung für Fälle übernimmt, in denen durch Verschulden des Exporteurs Schäden entstehen, die nicht der Gewährleistung durch die Finanzkreditdeckung unterfallen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderumfang: individuell
    • i.d.R. max. 85% des deckungsfähigen Auftragswertes zzgl. deckungsfähiger Bauzeitzinsen und Finanzierungsnebenkosten
    • Bagatellgrenze: 85 Mio. €
  • Laufzeiten: mind. 4 Jahre
  • Zinssatz: Commercial Interest Reference Rate (nachfolgend „CIRR-Satz“), Festzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Referenz-Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten gemäß monatlicher Festlegung vorgibt
  • Tilgung:
    • gleich hohe, aufeinanderfolgende Halbjahresraten, spätestens 6 Monate nach dem Starting Point of Credit

Wie erfolgt die Antragstellung?

Kreditinstitute stellen den Antrag an die KfW IPEX-Bank GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2026

Kontakt

KfW IPEX-Bank GmbH

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter

  • Programmüberblick auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Weitere Förderangebote

ERP-Exportfinanzierungsprogramm

Kredit bis zu 127,5 Mio. € pro Einzelgeschäft

Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)

Exportkreditgarantien mit 5% Eigenleistung für politische, Finanzkredit- und Fabrikationsrisiken und 15% für Nichtzahlungsrisiken

KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Individuelle Refinanzierungsdarlehen für Exportkredite

Beratungsgutscheine Afrika

Zuschüsse von 85% der förderfähigen Kosten, max. 49.572 € pro Jahr