KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

  • Risikobeteiligungen bis zu 50% der Finanzierung, max. 30 Mio. € je Maßnahme
  • Für privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften
  • Fördert Vorhaben zum langfristigen und flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen mit mindestens 50% unmittelbar kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Projektgesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) für Vorhaben in Deutschland zum langfristigen und flächendeckenden Breitbandausbau erhalten.

Gefördert werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten für folgende Vorhaben:

  • Ausbau passiver FTTH-/FTTB-Netze (u.a. Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser)
  • Installation aktiver Komponenten des FTTH-/FTTB-Netzes
  • Back-Bone-Ausbau
  • Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z.B. Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/Datenzentren)
  • Errichtung von Rechen-/ Datenzentren, sofern eine Vernetzung mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (z.B. an Datenknotenpunkten) ist

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird. Erforderlich ist eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen der KfW und Ihrem Finanzierungspartner.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums
    • direkt als Konsortialpartner oder indirekt
    • optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden
  • Finanzierungsanteil:
    • Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung
    • Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel bis max. 30 Mio. € je Maßnahme
    • KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Risikobeteiligung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits vollständig abgeschlossenen Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2024
  • KfW-Information vom 31.01.2023

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