Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie)
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Zuschüsse bis 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 2,1 Mio. €
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Für Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden und -verbände sowie Wasser- und Bodenverbände
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Fördert Investitionen in überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, z.B. für Anlagen zur Grundwasseranhebung
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Fördergeber: Land NRW