Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

  • Zuschüsse je nach Art des Vorhabens bis 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 600.000 €
  • Für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Fördert Steigerung der Energieeffizienz, CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Hauptsitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau, die die Energieeffizienz steigern und CO2 einsparen.

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in einzelne, hocheffiziente Maßnahmen, die der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen, finanzieren. Hierzu zählen folgende Vorhaben:

  • kleine Verbraucher im direkten Austausch
  • Energiespeicher- und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen
  • Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen
  • alternative Antriebssysteme für Landmaschinen

Außerdem sind CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung förderfähig in Form von energetischen Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren, sowie Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien und von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf im Bestand, bei Neubauten und neuen Anlagen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie tätigen die Investition in Deutschland.
  • Die Energieberatung wird von einer unabhängigen, sachverständigen, von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) zugelassenen Person durchgeführt.
  • Investitionen dienen ausschließlich der landwirtschaftlichen Primärproduktion des antragstellenden Unternehmens.
  • Die geltenden europäischen und nationalen Umweltvorschriften werden eingehalten.
  • Die geförderte Maßnahme wird innerhalb des Bewilligungszeitraum begonnen und vollständig umgesetzt.
  • Für technische Einrichtungen und Maschinen ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einzuhalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 600.000 €
  • Förderumfang:
    • investive Einzelmaßnahmen: max. 40% der förderfähigen Investitionsausgaben
    • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung: max. 50% der förderfähigen Investitionsausgaben und begrenzt auf max. 900 € für mittlere Unternehmen und 1.200 € für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen staatlichen Beihilfen kombinieren, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Ausgaben betreffen.

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Fördermitteln für dieselben, sich teilweise oder vollständig überschneidenden beihilfefähigen Kosten kombinieren.

Eine Kumulierung mit Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEG Wärme) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

Wichtig: Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

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