Gründungsstipendium.NRW

  • Zuschüsse oder Stipendien bis zu 1.200 € pro Monat und Antragsteller, max. 14.400 € je Antragsteller und 43.200 € je Team
  • Für Gründer, die ein innovatives Kleinstunternehmen gründen wollen oder in den letzten 12 Monaten gegründet haben
  • Fördert innovative Gründungsvorhaben zur Entwicklung von neuen Produkten oder Verfahren und neuen Dienstleistungen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten für innovative Gründungsvorhaben.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende innovative Vorhaben finanzieren:

  • Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen
  • neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen,
    • das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat bzw. bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und
    • das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung gegründet wurde. 
  • Als Gründerin oder Gründer sind Sie zum Zeitpunkt der Gründung selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem stimmberechtigten Anteil an dem Unternehmen tätig.
  • Sie üben die Geschäftsführung hauptberuflich aus.
  • Die Gründung darf zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr zurückliegen.
  • Sie legen eine schriftlich begründete Empfehlung durch ein von der bewilligenden Stelle akkreditiertes Gründungsnetzwerk vor.
  • Eine projektbegleitende Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk ist gewährleistet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss bzw. Stipendium
  • Förderhöhe:
    • 1.200 € monatlich je Gründerin oder Gründer, im Rahmen von Teams können max. 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden
    • max. 14.400 € je Gründerin und Gründer und 43.200 € je Team
  • Förderdauer: bis zu 12 Monate (ggf. Verlängerung um 3 Monate bei Geburt eines Kindes)

So können Sie die Förderung kombinieren

  • Sie können die Förderung nicht mit einem anderen Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Stipendiaten (z.B. mit der Inanspruchnahme des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes) kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gründer, die die Förderung gleichzeitig für verschiedene Gründungsvorhaben beantragen
  • Gründer, die zeitgleich mit der Gründung einem Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf nachgehen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei einem der zertifizierten Gründernetzwerke.

Wichtig: Sie müssen den Antrag innerhalb von 12 Monaten seit der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister und bis spätestens zum 30.09.2026 stellen.

Eine Bewilligung ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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