Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • sondergesetzliche Wasserverbände
  • Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • in bestimmten Bereichen auch juristische Personen des Privatrechts und Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern.

Gefördert werden:

  • grundsätzliche oder überregionale Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • wasserbauliche Maßnahmen
  • die Bereitstellung von Flächen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung oder für eine bessere Gewässerdurchgängigkeit entsprechen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Bei der ökologischen Gewässerentwicklung ist die „Blaue Richtlinie“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
  • Maßnahmen für eine bessere Durchgängigkeit von Fließgewässern sollen den Vorgaben des „Handbuchs Querbauwerke“ entsprechen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70%

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die nicht dem unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck dienen
  • Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen für Erholungseinrichtungen, wie Wanderwege, Radwege, Ruhebänke etc.
  • Unterhaltung der Anlagen
  • provisorische Einrichtungen
  • Bauten und Maßnahmen, die Sie zugunsten Dritter ausführen
  • Planungen zur Generalentwässerung bzw. Berechnungen des Kanalnetzes

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.

Für Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen Anträge bis zum 30.10. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

 Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz

Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% der Planungskosten und 60% der Investitionskosten mit Laufzeiten bis 50 Jahre