Wer wird gefördert?

  • hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften

Was wird gefördert?

Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können einen Zuschuss erhalten zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im jeweiligen Fördergebiet.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte sowie eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (Standortförderung)
  • Errichtung von Lehrpraxen
  • Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahme im Fördergebiet durch.
  • Durch die Maßnahme verbessert sich die hausärztliche Versorgung im Fördergebiet.
  • Eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet liegt vor.
  • Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes:
    • Sie nehmen Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung auf.
    • Sie verpflichten sich, die hausärztliche Tätigkeit für 10 Jahre auszuüben.
  • Errichtung von Lehrpraxen:
    • Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder eine hausärztlich tätige Internistin oder ein hausärztlich tätiger Internist mit der Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin ist in der Betriebsstätte tätig.
    • Die Voraussetzungen der jeweiligen Universität zur Erlangung des Titels „Akademische Lehrpraxis der Universität ...“ sind erfüllt.
    • Sie stellen die Praxis als „Akademische Lehrpraxis der Universität …“ für die Studierenden für 5 Jahre zur Verfügung.
  • Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
    • Die Beschäftigung der Fachärztin oder des Facharztes erfolgt in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung.
    • Die Maßnahme umfasst einen anerkannten Weiterbildungsabschnitt in den Gebieten „Allgemeinmedizin“ oder „Innere und Allgemeinmedizin“.
  • Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal:
    • Die nichtärztliche Praxisassistentin bzw. der nichtärztliche Praxisassistent ist mind. 20 Stunden pro Woche bei einem an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer angestellt.
    • Die Zusatzqualifikation wird erfolgreich abgeschlossen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes: bis zu 60.000 €
    • Errichtung von Lehrpraxen: 10.000 €
    • Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme: 500 € pro Monat
    • Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin: 500 € pro Monat
    • Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal: 1.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag im Online-Förderportal bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (max. 6 Monate vor dem geplanten Beginn) einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Zuschüsse von 100% des monatlichen Schulgelds