Binnenfischerei und Aquakultur
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Zuschüsse oder Ausgleichszahlungen von 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben
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Für Fischerei-, Aquakultur-, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, das zuständige Landesamt, Hochschulen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
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Fördert Maßnahmen nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
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Fördergeber: Land NRW
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Tel.: 0 251 2376-0