Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Vereine und Verbände,
  • Wirtschaftsförderer, Kammern
  • sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.

Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen beim Einsatz von IKT-Systemen ihre IT-Sicherheit zu verbessern.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • die Einrichtung und der Betrieb einer bundesweiten Transferstelle „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ (Handlungsfeld 1)
  • Einzel- oder Verbundprojekte, die zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU und Handwerk beim Thema IT-Sicherheit beitragen, Hilfestellungen und Unterstützungsleistungen zum sicheren Einsatz digitalisierter Prozesse und Geschäftsmodelle zielgruppengerecht aufbauen oder zur Förderung technologischer, organisatorischer und arbeitsgestaltender IT-Sicherheitskompetenzen in KMU beitragen (Handlungsfeld 2)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Antragstellenden gefördert.
  • Sämtliche Ergebnisse und Angebote sind öffentlich zugänglich.
  • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projekts.
  • Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung dokumentieren.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • bei Förderung auf Kostenbasis bis zu 90% der förderfähigen Kosten
    • bei Förderung auf Ausgabenbasis bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre (bei der Transferstelle mit Option auf Verlängerung um bis zu zwei Jahre)

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Die Vorhaben dürfen bei Antragstellung nicht von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe konnten Projektskizzen für die Einrichtung und den Betrieb der Transferstelle bis zum 28.02.2019 eingereicht werden. Für Einzel- oder Verbundprojekte zur IT-Sicherheit ist eine Skkizzeneinreichung jährlich zum 28.02. und 01.08. möglich.

Antragstelle ist der Projektträger Digitale Anwendungen – Mittelstand-Digital im DLR.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Technische Innovation in der Wirtschaft – Informationstechnik

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Linder Höhe
51147 Köln

Tel.: 0 2203 601-4149

Weitere Förderangebote

Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen