Kofinanzierung des Bundesprogramms "Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)"

  • Zuschüsse zur Aufstockung der Bundesförderung auf bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen, Landkreise und kommunale Zweckverbände zur Weiterleitung an Breitbandnetzbetreiber
  • Fördert den Ausbau des Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • Landkreise
  • kommunale Zweckverbände
  • andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse
  • Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Was wird gefördert?

Sie können zusätzlich zum Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0“ einen Zuschuss erhalten:

Folgende Vorhaben können mitfinanziert werden:

  • im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde
  • im Betreibermodell: Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Förderung verbessert die aktuelle Breitbandversorgung in Ihrer gesamten Gebietskörperschaft in wesentlichem Maße.
  • Sie erfüllen die technischen Vorgaben.
  • Sie schreiben die Leistungen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren aus.
  • Sie geben die ausgezahlten Fördermittel vollständig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weiter.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell mind. 7 Jahre, beim Betreibermodell entspricht sie der Vertragslaufzeit des Pachtvertrags.
  • Ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid des Bundes liegt vor.
  • Sie führen die Maßnahme bis zum Ende des vom Bund festgesetzten Bewilligungszeitraums durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: Aufstockung der Bundesförderung um bis zu 40% auf 90% der förderfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf Kofinanzierung unter Beifügung des Antrags auf Bundesförderung bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm: