Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Einzel- und Verbundprojekte der grundlagen- und anwendungsorientierten geowissenschaftlichen Forschung erhalten.

Dieses Programm ist ein sogenanntes Fachprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Gefördert werden folgende Themenfelder:

  • Terrestrische Geowissenschaften
    • Erkundung, Nutzung und Schutz des unterirdischen Raumes
    • Frühwarnung vor Naturgefahren
  • Marine Geowissenschaften
    • Paläoklimatologie
    • Erforschung der aktiven Plattenränder, Vulkanismus
    • Erforschung der passiven Kontinentalränder und ihrer Rohstoffe
    • Erschließung der mineralischen Rohstoffe der Tiefsee
  • Erdbeobachtung
    • Erkundung der Erde aus dem Weltraum
    • Nutzung von Satellitendaten

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von der Forschungs- und Entwicklungsintensität
    • für Grundlagenforschung: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
    • für industrielle Forschung: zwischen 50% und 70% der förderfähigen Kosten
    • für die experimentelle Entwicklung: zwischen 25% und 45% der förderfähigen Kosten
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50% der förderfähigen Kosten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Zielen im Interesse des Bundes.
  • Die Arbeiten von Industriepartnern in Einzel- sowie Verbundprojekten sind dem vorwettbewerblichen Bereich zugeordnet. Sie gehen deutlich über einzelwirtschaftliche Interessen hinaus.
  • Sie dokumentieren die Umsetzungsorientierung bei der Antragstellung durch einen Verwertungsplan.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erteilt auch der Projektträger Jülich (PtJ).

Aktuelle Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Stand 08/2025
  • Informationen des Projektträgers, Stand 08/2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes

beim Projektträger Jülich

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Hotline 0 800 2623-008

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsstelle Rostock

Schweriner Straße 44
18069 Rostock

Tel.: 0 381 20356-299

Weitere Förderangebote

progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben

Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen