Wer wird gefördert?

  • im Rahmen von Patentierung „Patentierung – Unternehmen“
    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben
  • im Rahmen von Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen, Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • im Rahmen von Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
    • gemeinnützige Unternehmen
    • Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse
      mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
    • öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtunge

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die effiziente Nutzung von geistigem Eigentum und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung erhalten.

Im Einzelnen werden folgende Förderschwerpunkte unterstützt:

  • Patentierung, Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“:
    • Modul 1: Patent-/Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen
    • Modul 2: auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung
  • Normung und Standardisierung:
    • im Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“: aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien
    • im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen
  • Weitere Leistungspakete Im Bereich der Normung und Standardisierung:
    • Normungsrecherchen sowie Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements
    • Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Patentierung: „Patentierung – Unternehmen“:
    • Sie haben in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet.
    • Alle förderfähigen Leistungen werden kostenpflichtig durch externe Dienstleister erbracht.
    • Sofern Sie Modul 2 nutzen wollen, haben Sie Modul 1 vollständig durchgeführt.
  • Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“:
    • Sie haben in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht aktiv in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mitgearbeitet.
    • Nach Bewilligung des Förderantrags arbeiten Sie aktiv als Mitglied in einem Normen- bzw. Standardisierungsausschuss mit.
  • Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
    • An dem Kooperationsprojekt ist mindestens eine Hochschule oder eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt.
    • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.
    • Sie haben geprüft, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang/-höhe/-dauer:
    • Patentierung: „Patentierung – Unternehmen“:
      • bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
      • in Modul 1 bis zu 10.000 €
      • in Modul 2 bis zu 6.000
      • Förderdauer: max. 24 Monate
    • Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“:
      • bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
      • bis zu 45.000 € in Form einer De-minimis-Beihilfe
      • Förderdauer: max. 36 Monate
      • Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: max. 25.000 €
      • Normungsrecherchen und Normenmanagement: max. 5.000 €
      • Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: max. 10.000 €
    • Für die Teilnahme an Gremiensitzungen werden Personalkostenpauschalen gewährt:
      • nationale Gremiensitzungen: 1.000 € (in Präsenz), 500 € (virtuell)
      • europäische Gremiensitzungen: 1.500 € (in Präsenz), 750 € (virtuell)
      • internationale Gremiensitzungen: 2.000 € (in Präsenz), 1.000 € (virtuell)
    • Normung und Standardisierung: Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung:
      • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis 50%, für KMU bis zu 80% der förderfähigen Kosten
      • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis 85% der förderfähigen Ausgaben
      • und max. 200.000 € je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von max. 24 Monaten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist je nach Förderschwerpunkt ein- oder zweistufig.

Ihre Projektskizzen und förmlichen Förderanträge können Sie über das elektronische Antragssystem easy-Online beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

Anträge können fortlaufend und bis zu folgenden Terminen gestellt werden:

  • Förderschwerpunkt 2.1 „Patentierung – Unternehmen“: bis zum 31.10.2027
  • Förderschwerpunkt 3.1 „Normung – Unternehmen“: bis zum 31.05.2027
  • Förderschwerpunkt 3.2. „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Skizzeneinreichung bis zum 31.05.2026 und Antragseinreichung bis zum 31.05.2027

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE): WIPANO
  • Internetseiten des PtJ: WIPANO

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH/GT2 -Technologietransfer

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Tel.: 0 30 20199-535

Weitere Förderangebote

EXIST-Forschungstransfer

Zuschüsse bis 100% (max. 250.000 €) der förderfähigen Ausgaben (Phase I) bzw. bis 75% (max. 180.000 €) der spezifischen Kosten (Phase II)

Nachhaltige Landwirtschaft - Forschung und Entwicklung sowie Technologie- und Wissenstransfer

Zuschüsse von 25 bis 100% der förderfähigen Kosten

Ökologischer Landbau - FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer

Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des Vorhabens