Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

  • Zuschüsse bis 85% der förderfähigen Ausgaben, 200.000 € je Verbundpartner und Projekt
  • Für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, gemeinnützige Unternehmen und Vereine
  • Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
  • außeruniversitäre öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • wissenschaftlich-technische Angehörige der freien Berufe
  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die effiziente Nutzung von geistigem Eigentum und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung erhalten.

Im Einzelnen werden folgende Förderschwerpunkte unterstützt:

  • Patentierung:
    • die Schutzrechtsanmeldung mit den Förderschwerpunkten „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Unternehmen – Patentierung“
    • die Weiterentwicklung von Erfindungen in der öffentlichen Forschung
  • Normung und Standardisierung:
    • der Wissenstransfer in Kooperationsprojekten, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen
    • die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mit dem Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Patentierung: Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung:
    • Sie haben intern eine Strategie implementiert und arbeiten mit qualifizierten externen Dienstleistern zur Verwertung von geistigem Eigentum zusammen.
  • Patentierung: Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen:
    • Sie haben für schutzrechtliche Sicherung der Erfindung eine WIPANO-Förderung erhalten, wobei der Anteil öffentlicher Schutzrechtsinhaber mehr als 50% beträgt.
    • Ein in die Verwertungsförderung eingebundener qualifizierter externer Dienstleister hat die Erfindung bezüglich der Verwertbarkeit positiv bewertet und eine betriebswirtschaftliche Stellungnahme abgegeben.
    • Sie haben geprüft, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Patentierung: Unternehmensförderung:
    • Sie haben in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet.
  • Normung und Standardisierung: Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
    • An dem Kooperationsprojekt ist mindestens eine Hochschule oder eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt.
    • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.
    • Sie haben geprüft, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Normung und Standardisierung: Unternehmen – Normung
    • Sie haben in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht aktiv in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien wie z.B. bei DIN/DKE, CEN/CENELEC und ISO/IEC mitgearbeitet.
    • Sie arbeiten nach der Bewilligung des Förderantrags aktiv als Mitglied in einem Normen- bzw. Standardisierungsausschuss mit.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Patentierung: Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung:
      • Beratung und Detailprüfung: 500 €
      • Strategieberatung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung: 500 € bei Erst- und 300 € bei Nachanmeldung
      • Schutzrechtsanmeldung: 35% der Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte, Förderung max. 10 Jahre nach Schutzrechtsanmeldung
      • Aktivitäten zur Verwertung: 1.600 €
      • Portfolioverwaltung: 400 € pro Jahr, Förderung ab dem 2. Jahr bis max. 10 Jahre
    • Patentierung: Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen:
      • bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 84.000 € je Projekt für eine max. Laufzeit von 2 Jahren
    • Patentierung: Unternehmensförderung: bis 50% der förderfähigen Ausgaben für max. 2 Jahre:
      • Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit: 800 €
      • Detailprüfung: 800 €
      • Strategieberatung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung: 1.000 €
      • Schutzrechtsanmeldung: 10.000 €
      • Aktivitäten zur Verwertung: 4.000 €
    • Normung und Standardisierung: Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung:
      • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis 50% der förderfähigen Kosten
      • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis 85% der förderfähigen Ausgaben
      • und max. 200.000 € je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von max. 24 Monaten
    • Normung und Standardisierung: Unternehmen – Normung:
      • bis 70% der förderfähigen Ausgaben
      • Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: max. 20.000 €
      • Normenrecherchen und -management: max. 10.000 €
      • DIN SPEC nach öffentlich verfügbarer Spezifikation (PAS-Verfahren) und/oder VDE-Anwendungsregeln: max. 10.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist je nach Förderschwerpunkt ein- oder zweistufig.

Für den Förderschwerpunkt „Unternehmen – Patentierung“ können Sie den Antrag und Ihre Projektskizzen bis 31.10.2023 über das elektronische Antragssystem easy-Online beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

Im Übrigen ist keine Antragstellung mehr möglich.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des BMWK: WIPANO
  • Internetseiten des PtJ: WIPANO

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