Landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

  • Zuschüsse bis zu 135 € pro Hektar, Erhöhung durch diverse Maßnahmen möglich
  • Für Landwirte und andere nicht öffentliche Landbewirtschafter
  • Fördert landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Landwirte und andere Landbewirtschafter

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen.

Besonders geschützte Gebiete sind:

  • Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG
  • Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der Richtlinie 2009/147/EG
  • weitere Naturschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dienen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Mindestens 1 ha Ihrer förderfähigen landwirtschaftlich genutzten Fläche liegt in den ausgewiesenen Gebieten.
  • Bei Förderung einer Kohärenzfläche stellen Sie sicher, dass diese 5% der von NRW gemeldeten Natura-2000-Kulisse nicht überschreitet.
  • Sie halten die einschlägigen verpflichtenden Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht ein:
    • die einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung, die GLÖZ-Standards (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen), die einschlägigen Mindestanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen
    • Rücksicht auf Brutvögel und deren Gelege auf den Antragsflächen
    • Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen
    • Verzicht auf Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 135 €/ha; Erhöhungsmöglichkeiten:
    • Verzicht auf Nachsaat (30 €/ha)
    • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (35 €/ha)
    • Einhaltung bestimmter Vorgaben zur Frühjahrsbearbeitung (45 €/ha)
    • Beschränkung auf zweimalige Mahd (235 €/ha)
  • Bagatellgrenze: 95 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Flächen im öffentlichen Eigentum
  • Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege
  • Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum 15.05. für das laufende Jahr.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Hinweis: Wenn Sie einen landwirtschaftlich Betrieb in benachteiligten Gebieten bewirtschaften, können Sie darüber hinaus Ausgleichszulagen erhalten.

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