Kreatives Europa (2021-2027)

  • Zuschüsse, Preisgelder und Auftragsvergaben, abhängig von der Art der geplanten Maßnahme
  • Für Unternehmen und Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind
  • Fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen bzw. Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind

Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, der Schweiz sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.

Was wird gefördert?

Das Programm bildet die Grundlage für die Förderung des Kultur- und Kreativsektors durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Gefördert werden die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas sowie die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzials des Kultur- und Kreativsektors.

Kreatives Europa besteht aus

  • dem Aktionsbereich KULTUR,
  • dem Aktionsbereich MEDIA sowie
  • einem sektorübergreifenden Bereich.

Im Aktionsbereich KULTUR werden gefördert:

  • Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Kultur- und Kreativorganisationen aus verschiedenen Ländern
  • Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder
  • grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern und Akteuren des Kultur- und Kreativsektors und Verbreitung ihrer Werke
  • Ausbau der Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors
  • Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren (v.a. Musikbranche, Buch und Verlag, Architektur- und Kulturerbe, Kulturtourismus, Design und Mode)
  • besondere Maßnahmen im Bereich der Kultur, darunter Kulturpreise der Union, die Initiative Kulturhauptstadt Europas und die Initiative Europäisches Kulturerbe-Siegel und das Jugendorchester der Europäischen Union

 Im Aktionsbereich MEDIA werden gefördert:

  • Talente und Kompetenzen, um Zusammenarbeit und Innovationen bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke anzuregen
  • Verbreitung und Vertrieb europäischer audiovisueller Werke auf verschiedenen Plattformen in der EU und weltweit, auch durch innovative Geschäftsmodelle
  • Bekanntmachung europäischer audiovisueller Werke, einschließlich Werke im Bereich des kulturellen Erbes
  • Maßnahmen zur Publikumsbeteiligung und -erweiterung in allen Altersgruppen

Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • sektor- und länderübergreifende politische Zusammenarbeit, unter anderem im Hinblick auf die Funktion der Kultur für die soziale Inklusion
  • innovative Ansätze für die Schaffung von Inhalten, für den Vertrieb und die Bekanntmachung von Inhalten sowie den Zugang dazu
  • sektorübergreifende Aktivitäten, zur Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich
  • die Einrichtung und der Betrieb von Kontaktstellen für das Programm

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschüsse, Preisgelder und Auftragsvergaben
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der geplanten Maßnahme
  • Budget: insgesamt 2,442 Mrd. € in den Jahren 2021 bis 2027. Davon entfallen mindestens 58% auf das Teilprogramm MEDIA, 33% auf das Teilprogramm KULTUR sowie max. 9% auf den sektorübergreifenden Aktionsbereich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen können im Internet abgerufen werden.

Ihren Antrag können Sie bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel stellen. Die Durchführung des Programms wird auf nationaler Ebene durch ein Netz von Creative Europe Desks unterstützt.

Weitere Informationen

Grundlage des Programms:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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