Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Sie können einen Zuschuss erhalten für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sowie für sonstige Maßnahmen zur Flankierung von Strukturproblemen.
Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 34.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Bei Anträgen für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur erfolgt ein Rankingverfahren. Stichtage zur Einreichung der GRW-Anträge sind der 01.06. und der 01.12. eines jeden Jahres.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2027
Weitere Informationen zum Programm:
Die Anschriften der Bezirksregierungen finden Sie im Internet.
https://www.im.nrw/ministerium/polizei-bezirksregierungen-und-akademie
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