Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Infrastrukturrichtlinie
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Zuschüsse zwischen 50 und 80% bzw. in Ausnahmen 95%
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Für Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Ausbildungsträger, Hochschulen, gewerbliche Unternehmen
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Fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
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Fördergeber: Land NRW