Wer wird gefördert?

  • Kapitalbeteiligungsgesellschaften gemeinsam mit
  • kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Sie können Garantien erhalten für Ihre Beteiligung als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) an KMU.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erfüllen die in der Richtlinie genannten Bedingungen für KMU.
  • Es ist aufgrund Ihres plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung zu erwarten.
  • Sie halten die Subventionswertgrenzen des KMU-Gemeinschaftsrahmens (gültige Fassung) der Europäischen Kommission ein.
  • Sie sorgen für die Durchführung rechtsverbindlich vorgeschriebener Umweltmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Garantie zur Sicherung einer Beteiligung
  • Förderumfang: 70% der Beteiligungssumme und ggf. 70% der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung
  • Förderhöhe: mind. 50.000 €, i.d.R. max. 1 Mio. €
  • Förderdauer: bis zu 10 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen
  • Ablösungen bestehender Kredite

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf

Tel.: 0 211 981-0

Weitere Förderangebote

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Garantien bis zu 70% der Beteiligungssumme

ERP-Beteiligungsprogramm

Beteiligungen bis 1,5 Mio. €