Messe meets Mittelstand NRW

  • Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr
  • Für KMU mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert die Teilnahme von KMU an Auslandsmessen und internationalen Messen im Inland
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Laut Information der NRW.Global Business GmbH können derzeit nur Anträge für Messen gestellt werden, die nach dem 30.09.2024 beginnen.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen oder internationalen Messen im Inland präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Jahresumsatz darf 50 Mio. €, bei Messen innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 10 Mio. € nicht überschreiten.
  • Ihr Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt.
  • In begründeten Fällen können Handwerks- oder andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen im Ausland – inkl. EU und EFTA – auch eine Einzelförderung erhalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr
  • Förderturnus: max. dreimal pro Unternehmen; nach 5 Jahren ist eine erneute Antragstellung für eine Messebeteiligung in einem anderen Land möglich (Wartezeit gilt nicht für Handwerksbetriebe und andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten)

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung
  • Messebeteiligungen von Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertretern, Kammern, Verbänden und Clustern

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der elektronischen Formulare bei der NRW.Global Business GmbH.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weiterführende Informationen zum Programm: 

Kontakt