Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 30 Jahre
  • Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und den Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 10% des Darlehens
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden.

Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde.

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Aufstockung, Anbau, Änderung und Nutzungsänderung)
  • Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung
  • Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger

Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein.

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden.

Wann dürfen Sie mit den Maßnahmen beginnen und Verträge abschließen?

Die Antragstellung muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags (Erwerb und Ersterwerb) beziehungsweise vor Baubeginn (Bau) erfolgen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Höchstbetrag: abhängig von der Kostenkategorie der Wohngemeinde, Ihrer Einkommensgruppe und Ihrer Familiensituation
  • Zinsbindung: 30 Jahre
  • Zinssatz: 0,5% p.a.
  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.
  • Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb Bestandsimmobilie)
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
  • Tilgungsnachlass: 10% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen.
    Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Auszahlung: 100%
    • Bau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei Bezugsfertigkeit
    • Erwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss.
    • Ersterwerb: entsprechend den im Bauträgervertrag getroffenen Fälligkeitsregelungen
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.
  • Erforderliche Eigenleistung: 7,5% der Gesamtkosten, dies können sein
    • eigene Geldmittel,
    • der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks,
    • eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe)

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Wie hoch ist das Darlehen?

Das Darlehen setzt sich aus einem Grunddarlehen und weiteren Zusatzdarlehen zusammen.

Grunddarlehen mit 10% Tilgungsnachlass

 

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

Kostenkategorie 1

100.000 €

59.000 €

Kostenkategorie 2

115.000 €

69.000 €

Kostenkategorie 3

148.000 €

88.000 €

Kostenkategorie 4

184.000 €

110.000 €

Zuzüglich

Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung)

24.000 €

Barrierefreies Objekt

11.500 €*

 *nicht möglich bei dem Erwerb einer Bestandsimmobilie

Eine Übersicht aller Gemeinden mit der jeweiligen Kostenkategorie finden Sie unter: www.nrwbank.de/kostenkategorien

 

Zusatzdarlehen mit 50% Tilgungsnachlass

BEG Effizienzhaus 40 Standard

30.000 €

Standortaufbereitung (bspw. Abrisskosten)

25.000 € (max. 75% der Kosten)

Bauen mit Holz

1,30 €/kg verbautem Holz (max. 17.000 €)

 

Wenn Sie kein Darlehensangebot zur Finanzierung der Gesamtkosten von Ihrer Hausbank erhalten, können Sie zusätzlich ein Ergänzungsdarlehen beantragen.

  • Höchstbetrag: 50.000 €
  • Mindestbetrag: 2.000 €
  • Zinssatz: 3,73% p.a. für die ersten 10 Jahre
  • Verwaltungskosten: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.
  • Tilgung: 2% p.a.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: keine
  • Auszahlung: 100%, zusammen mit dem Förderdarlehen

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde).

Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Nutzen Sie den Chancenprüfer, um Ihre Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

Die NRW.BANK bietet zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten mit den Darlehen NRW.BANK.Wohneigentum und NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Im Video erklärt

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Erfahren Sie in diesem kurzen Video wie die Eigentumsförderung funktioniert.

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