Meistergründungsprämie NRW

  • Zuschüsse von einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 10.500 €
  • Für Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen
  • Fördert die Gründung einer selbstständigen Existenz in Form von Betriebsneugründungen, Übernahmen, tätigen Beteiligungen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen

Was wird gefördert?

Sie können als Handwerksmeisterin oder -meister einen einmaligen Zuschuss für die Gründung einer selbstständigen Existenz erhalten.

Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Betriebsneugründungen
  • Übernahmen
  • tätige Beteiligungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei Neugründungen und tätigen Beteiligungen schaffen Sie mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen neuen Vollzeitarbeitsplatz (oder 2 entsprechende Teilzeitarbeitsplätze) oder einen neuen Ausbildungsplatz, den Sie für mind. 12 Monate besetzen. Geringfügige Beschäftigungen werden nicht berücksichtigt.
  • Bei einer Betriebsübernahme bleiben die vorhandenen Arbeitsplätze i.d.R. mind.12 Monate erhalten.
  • Für Investitionen und Betriebsmittel wenden Sie mind. 12.000 € auf. Investitionen in Gebäude, Personalausgaben und Ihr eigener Lohn werden nicht berücksichtigt.
  • Sie weisen nach, dass Sie bei der zuständigen Handwerkskammer an einer Existenzgründungsberatung teilgenommen und dort ein positives Votum erhalten haben.
  • Sie legen ein Gründungskonzept vor, das die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachweist.
  • Sie belassen Ihre Betriebsstätte für 36 Monate nach Auszahlung der Zuwendung in Nordrhein-Westfalen. Im selben Zeitraum ändern sich auch die Eigentumsverhältnisse an den geförderten Investitionen und Betriebsmitteln nicht.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 10.500 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit weiteren Mitteln des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union (EU) kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

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